Wer erhält die Energiepauschale, wann und wie?

Wer erhält die Energiepauschale, wann und wie?

Im Zuge des Entlastungspakets der Bundesregierung für die Bürger:innen in Deutschland tritt im September 2022 die Energiepreispauschale (EPP) in Kraft. Sie ist eine der Kernmaßnahmen des Pakets und dient der Entlastung in Folge der hohen Energiepreise. Neben der Energiepreispauschale gehören auch der Tankrabatt, das 9-Euro-Ticket und der Kinderbonus zu den entlastenden Maßnahmen der Bundesregierung.

Im September 2022 soll die Energiepreispauschale in Höhe von 300€ ausgezahlt werden.

Doch wer erhält die Auszahlung, wann erfolgt sie und wie wird sie ausgezahlt? Im Folgenden werden einige wichtige Fragen geklärt.

Wann und wie wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Die Energiepreispauschale ist für September des Jahres 2022 geplant und wird in einer einmaligen Zahlung an Berufstätige ausgezahlt. Der 1. September gilt als Stichtag, da gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP ab diesem Tag entsteht. Diese Zusatzzahlung erfolgt mit der Auszahlung des Lohns und des Gehalts seitens der Arbeitgebenden. Es gibt hierbei jedoch keinen fixen Auszahlungstag, sodass es auch zur Zahlung im Oktober kommen kann. Dies ist denkbar, wenn die Arbeitgebenden die Lohnsteuer beispielsweise vierteljährlich abführen. Darüber hinaus sind Arbeitgebende nicht verpflichtet, die EPP im September auszuzahlen.

Es besteht kein Grund zur Beunruhigung, falls der 300-Euro-Bonus nicht direkt auf dem Konto erscheint oder erschienen ist.

Auch wenn es sich bei der EPP um eine kurzfristige Unterstützung für die hohen Energiepreise handelt, so kann die Auszahlung trotz dieses Bonusses aufgrund verschiedener Faktoren etwas später erfolgen. Demnach lässt sich diese Unterstützung mit Blick auf die Kreditwelt mit einem Sofortkredit insofern vergleichen, dass dieser in einer aktuellen Situation Unterstützung bieten kann. Bei einem Sofortkredit spielt die schnelle Auszahlung und somit ein insgesamt schnelles Verfahren für den Erhalt der Kreditsumme eine entscheidende Rolle. Dadurch kann das Geld schnell und sofort genutzt werden. Auch wenn es bei der Auszahlung der EPP teils länger dauern kann, so handelt es sich dennoch um einen Bonus, um eine aktuelle Lage überbrücken zu können. In der Regel ist jedoch eine Auszahlung für den September angedacht. Es ist kein besonderer Antrag oder Ähnliches notwendig.

Die Energiepauschale kann auch über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten werden. Dies ist beispielsweise nötig, wenn der Arbeitgebende die Lohnsteuerabrechnung einmal pro Jahr abgibt. Bis dahin können somit alle Erwerbstätigen beruhigt sein, da der 300-Euro-Bonus bis spätestens dahin ausgezahlt wird.

Wer kann die Energiepreispauschale erhalten?

Wer kann die Energiepreispauschale erhalten

Im Grunde können alle erwerbstätigen Menschen in Deutschland die EPP erhalten. Es gibt zwei Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Eine Erwerbstätigkeit im Jahr 2022
  • Ein Wohnsitz in Deutschland

Somit können sowohl Arbeitnehmende (Angestellte), Arbeiter, Auszubildende, Beamte als auch Minijobbende und bezahlte Praktikant:innen oder Werkstudenten mit der EPP rechnen. Laut den Angaben des Finanzministeriums gehören auch Personen in Elternzeit, Soldaten, Menschen im Freiwilligendienst sowie Erwerbstätige, die in ein Nachbarland fahren, dazu. Bei Selbstständigen und Freiberuflern verhält es sich jedoch anders bei der Auszahlung: Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden um die 300 Euro der Pauschale gekürzt. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Erhalt der EPP ähneln den Voraussetzungen, die ein Kreditnehmender für die Aufnahme eines Kredits erfüllen muss. Selbst bei einem Kurzzeitkredit mit einer geringen Kreditsumme und einer kurzen Laufzeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen auch der Wohnsitz in Deutschland und ein regelmäßiges Einkommen. Doch auch ein deutsches Konto und Volljährigkeit sind weitere Aspekte. Für den 300-Euro-Bonus sind hier jedoch die beiden genannten Voraussetzungen essenziell.

Für Minijobbende gibt es einen zu beachtenden Punkt. Sie müssen sich das Beschäftigungsverhältnis von dem Arbeitgebenden schriftlich ausstellen lassen. Es muss bestätigt werden, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Dies dient dem Ziel zu verhindern, dass Personen mit einem zusätzlichen Nebenjob die Pauschale zweimal erhalten.

Was gibt es zu beachten?

Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und zählt zu der Kategorie “sonstige Einkünfte”. Die verbleibende Nettosumme ist daher auch von der persönlichen Steuerklasse abhängig. Im Durchschnitt bleiben laut dem Bundesfinanzministerium um die 193 Euro netto von den 300 Euro der Energiepauschale übrig.

Sobald das jährliche Einkommen unter 10.347 Euro liegt, muss die EPP nicht versteuert werden, da sie innerhalb der Freibetragsgrenze liegt. Im Falle eines Versuchs, die EPP durch falsche Angaben mehrfach zu erhalten, so gelten allgemeine Strafregelungen und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Als Teil des Maßnahmenpakets werden auch weitere Maßnahmen als Unterstützung angestrebt. Studierende und Rentner:innen sind bisher in den Maßnahmen rund um die Energiepreisepauschale nicht berücksichtigt. In vielen Diskussionen werden auch für diese Bürger:innen Unterstützungen im Zuge der steigenden Energiepreise geplant.

Andreas Linde
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Der Kreditexperte Andreas Linde ist seit 2014 in der Finanzbranche tätig. Auf Matchbanker schreibt er über Kredite, Refinanzierung, APR, Zinssätze und alles, was mit Finanzen zu tun hat.
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