Seit dem 1. Juli 2022 ist das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage in Kraft getreten. Stromkunden sollen auf die Weise von den stark angestiegenen Energiepreisen entlastet werden und das besonders zügig. Damit soll etwas gegen die immer höheren Preise getan werden. Doch was bedeutet das in der Praxis für die Endverbraucher:innen und die Stromkosten von einzelnen Haushalten?
Was ist eigentlich die EEG-Umlage?
Im Jahr 2000 wurde die EEG-Umlage, die auch Ökostromumlage genannt wird, eingeführt. EEG steht dabei für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Hauptgrund für die Einführung dieser Umlage war die Finanzierung des Ausbaus von erneuerbaren Energien. Bisher wurde die Umlage über die Stromrechnung der Haushalte und Unternehmen erhoben und auf das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber eingezahlt. Auf diese Weise wurden Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerke gefördert und finanziert.
Was hat die Bundesregierung beschlossen?
Bereits im März 2022 hat die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf bezüglich der Entlastung über die EEG-Umlage vorgelegt, damit die Kostensenkung für die Endverbraucher bereits im Juli 2022 eintritt. Der Bundestag hat Ende April das sogenannte “Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher” beschlossen. Nachdem der Bundesrat sich abschließend mit dem Gesetz befasst hat, ist es ab dem 28. Mai in Kraft getreten.
Damit diese Kostensenkung für die Endkund:innen gewährleistet wird, müssen die Stromanbieter die Absenkung in vollem Umfang an ihre Stromkunden weitergeben. Um dies sicherzustellen, enthält das Gesetz Regelungen über die Weitergabe der Absenkung. Die Stromlieferanten werden vertraglich dazu verpflichtet ab dem 1. Juli 2022 die Absenkung der Preise an ihre Kunden weiterzugeben. Die Weitergabe von Kosten oder Einsparungen lässt sich so auch in der Kredit-Welt wieder finden. Der Markt regelt die Zinskosten für die Kreditnehmenden. Durch die Erhöhung des Leitzinses wird es für Kreditgebende teuerer sich Geld zu leihen. Damit ist auch das Geld leihen auch für Verbraucher:innen mit höheren Zinskosten verbunden. Die Kosten oder Einsparungen werden an die Konsument:innen weitergegeben.
Mit dem kommenden Jahreswechsel soll die EEG-Umlage ab 2023 dauerhaft abgeschafft werden. Mit dem ‚Osterpaket‘ hat die Bundesregierung Anfang April 2022 die große EEG-Novelle beschlossen. Der endgültige Wegfall der EEG-Umlage ist dabei ein Baustein der Entlastungspakete, der nun um ein halbes Jahr vorgezogen wurde.
Was genau bringt das neue Gesetz dem Endkunden?
Experten haben ausgerechnet, welche Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage erzeugt wird und wie viel Kosten die Endverbraucher unterm Strich sparen. Die EEG-Umlage lag zuletzt bei knapp unter 4 Cent pro Kilowattstunde (kWh), genauer bei 3,723 Cent. Jeder Haushalt wird einfach gesagt also genau diesen Betrag pro verbrauchter Kilowattstunde sparen. Das Portal hat errechnet, dass die Stromkunden in Deutschland durch die Abschaffung der Umlage insgesamt 5,1 Milliarden Euro sparen werden. Bereits durch eine kleine Veränderung kann eine Menge Geld gespart werden. Bei Zinskosten verhält es sich ähnlich. Bereits eine kleine Änderung hinter dem Komma kann die Laufzeit von einem Kredit verlängern oder die Höhe der Tilgungsraten stark verändern. Aufgrund der oftmals hohen Geldsummen, kann es so zu einer beträchtlichen Rückzahlungsrate und demnach auch hohen reinen Kreditkosten kommen. Umso wichtiger ist es, auch auf die vermeintlich kleinen Zahlen hinter dem Komma oder auf Centbeträge zu achten. Doch was bedeutet das Gesetz konkret für die durchschnittlichen Haushalte?
Ein Ein-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 1500 kWh kommt somit allein durch den Wegfall der EEG-Umlage auf ein Ersparnis von circa 66 Euro. Haushalte mit zwei Personen und circa 2500 kWh jährlichem Stromverbrauch sparen 111 Euro. Familien und größere Haushalte können bei 3500 kWh Stromverbrauch 155 Euro und bei 5000 kWh Stromversorgung 222 Euro einsparen.
Jährlicher Verbrauch | Voraussichtliche Einsparung |
1500 kWh | ca. 66 Euro |
2000 kWh | ca. 89 Euro |
2500 kWh | ca. 111 Euro |
3000 kWh | ca. 133 Euro |
3500 kWh | ca. 155 Euro |
4250 kWh | ca. 188 Euro |
5000 kWh | ca. 222 Euro |
Ein Mehrwertsteuereffekt sorgt für zusätzliche Einsparungen
Die bisher genannten Einsparungen durch den Wegfall der EEG-Umlage sorgen für einen niedrigeren Nettostrompreis. Da weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Strompreis gezahlt werden müssen reduziert sich auch die Steuerlast mit der Senkung des Nettopreises. Der Strompreis, auf den also die 19 Prozent Mehrwertsteuer entfallen, ist kleiner, weshalb auch weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Was bringt der Wegfall der EEG-Umlage bei dem starken Strompreis-Anstieg?
Bei den aktuell drastisch steigenden Strompreisen, unter anderem durch die in den letzten Jahren angeheizte Gasabhängigkeit, stellt sich die Frage, was der Wegfall der EEG-Umlage überhaupt bringt. Klar ist, dass der Wegfall der EEG-Umlage den starken Anstieg der Strompreise nicht umkehren oder aufhalten kann. Trotzdem kann dadurch der zu erwartende starke Anstieg gelindert werden. Laut Experten ist allein seit Ende 2021 der Strompreis für eine Familie mit dem jährlichen Stromverbrauch von 5000 kWh um 471 Euro gestiegen.
Ab wann ist mit den Einsparungen zu rechnen?
Eine merkbare Veränderung auf den Stromrechnungen wird vorerst weiter auf sich warten lassen, da die Energielieferanten nicht dazu verpflichtet sind ihre monatlich in Rechnung gestellten Beträge direkt nach der Abschaffung der EEG-Umlage anzupassen. Dies muss allerdings niemanden beunruhigen, denn die monatlichen Zahlungen werden wie üblich nur einmal im Jahr angepasst. Die Einsparungen durch die Abschaffung der EEG-Umlage wird also aller Voraussicht nach erst mit der nächsten Jahresrechnung ins Gewicht fallen.