Neuer Vorschlag für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie – was ist das und wie verändert sie die Kreditmärkte?

Neuer Vorschlag für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie - was ist das und wie verändert sie die Kreditmärkte

Im vergangenen Sommer hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie veröffentlicht. Zuletzt wurde die Verbraucherkreditrichtlinie (2008/48/EG) im Jahr 2008 überarbeitet und im Jahr 2010 in nationales Recht umgesetzt. 

Am 30. Juni 2021 wurde nun ein neuer Entwurf für die Überarbeitung der Richtlinie vorgestellt.

Im Zuge der Digitalisierung und der Covid-19 Pandemie ist das Ziel, das Sicherheitsnetz für Verbraucher:innen zu stärken. Die umfassenderen Änderungen der Richtlinie reichen von Regelungen über die allgemeine Produktsicherheit bis zu den Vorschriften der EU für Verbraucherkredite und umfangreiche Vorgaben für Verbraucherdarlehen. 

Was ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie?

Die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG gilt in der Europäischen Union und gehört zu der Kategorie des Zivilrechts. Nach Vorschlag der Europäischen Kommission wird die Richtlinie von dem Europäischen Parlament verabschiedet. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie gilt sowohl für den Kreditgebenden als auch für den Kreditnehmenden und betrifft nahezu alle Arten des Verbraucherkredits zwischen 200 und 75.000 Euro. Da in der Regel von einem Darlehen gesprochen wird, wenn es sich um besonders hohe Kreditsummen handelt, beispielsweise für eine größere Investition – eine Immobilie – gilt in diesem Fall die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Somit umfasst die Richtlinie Regelungen für die klassischen Ratenkredite. Gleichzeitig zählen aber auch Dispositionskredite zum Anwendungsgebiet. 

Eine Voraussetzung dabei ist die Befristung des Kredits, somit eine vertraglich festgehaltene Kreditlaufzeit. Das allgemeine Ziel dieser Richtlinie ist, einen harmonisierten EU-Rahmen für Konsumentenkredite zu stecken. Ratenkredite, somit die verbreitete Kreditform, bei der die geliehene Summe in festen Raten zurückgezahlt wird, sind dabei Hauptaugenmerk. Dazu zählt die Steigerung der Transparenz auf dem Kreditmarkt und die Möglichkeit eines besseren und einfacherern Kreditvergleichs. 

Die aktuelle Richtlinie aus dem Jahr 2008 hat den Kreditmarkt in solchen Punkten bereits verändert. Dazu zählt beispielsweise, dass eine alleinige Angabe des Sollzins verboten ist. Für eine gesteigerte Transparenz müssen Kreditgebende in der EU zudem auch stets den Effektivzinssatz angeben. 

Kreditgebende stehen zudem unter einer strengeren Informationspflicht und Kreditgebende müssen Kreditnehmende vor Vertragsabschluss ausführlich und angemessen – beispielsweise über Kreditkonditionen und Kosten – informieren.

Auch das Kündigungsrecht für Kreditnehmende ist in dieser Richtlinie enthalten. Durch solche Änderungen innerhalb der Verbraucherkreditrichtlinie wird der Kreditmarkt verändert und geprägt. 

Was umfasst der neue Vorschlag für die Verbraucherkreditrichtlinie?

Der Entwurf für die Reform der Verbraucherkreditlinie ist umfassend ausgestaltet und reagiert unter anderem auf Themen im Zuge der Digitalisierung und die Veränderungen von Corona auf den Kreditmarkt. Durch diese haben sich die Gewohnheiten und Entscheidungsprozesse von Verbraucher:innen stark verändert. 

Die neue Richtlinie hat die Richtlinie aus dem Jahr 2008 überarbeitet und an die Herausforderungen der Zukunft angepasst.

Der Entwurf erweitert den Anwendungsbereich für Verbraucherkredite von weniger als 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite und kurzfristige Kreditkarten-Finanzierungen, die zuvor ausgenommen waren.

Was umfasst der neue Vorschlag fuer die Verbraucherkreditrichtlinie

In diesem Zusammenhang soll der Verbraucherschutz aus zwei Perspektiven verstärkt werden. Einerseits soll es Kreditnehmenden einfacher gemacht werden, die mit einem Kredit einhergehenden Risiken möglichst zu vermeiden und andererseits entstehen strengere Vorschriften für die Produktsicherheit. Unter anderem sollen folgende Punkte angepasst oder hinzugefügt werden: 

  • Die Sicherstellung einer verständlichen und eindeutigen Sprache bei Kreditinformationen 
  • verbesserte Vorschriften bezüglich der Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen
  • Ermöglichung einer Schuldenberatung für Verbraucher:innen 
  • Förderung der allgemeinen Vermittlung von Finanzwissen von Verbraucher:innen
  • Die Möglichkeit für EU-Staaten, eine Obergrenze für Zinsen einzuführen
  • Eine Mindestanforderung an Kenntnissen und Fähigkeiten für die kreditgebenden Mitarbeitenden und Kreditvermittelnden 

Dies sind Beispielpunkte aus der neuen Reform. Neben der Regulierung von Kleinkrediten, Leasing und Crowdfunding-Plattformen zählt auch die Vertiefung von bisherigen Regulierungen, die Obergrenze für Kreditkosten und weitere neue Regulierungen zu dem Entwurf. Dieser Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Kommission über über Verbraucherkredite kann somit dazu beitragen, den Kreditmarkt sicherer, transparenter und zukunftssicher zu gestalten. Es lassen sich einige Punkte aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wiederfinden. 

Im nächsten Schritt wird der Entwurf der Europäischen Kommission vom Rat und dem Europäischen Parlament erörtert. Anschließend gelangen die Vorschläge zur Abstimmung. Bis zur Einigung können Monate oder Jahre vergehen. Zuletzt wird die Richtlinie in nationales Recht und in die Praxis umgesetzt. 

Andreas Linde
Von
Der Kreditexperte Andreas Linde ist seit 2014 in der Finanzbranche tätig. Auf Matchbanker schreibt er über Kredite, Refinanzierung, APR, Zinssätze und alles, was mit Finanzen zu tun hat.
Matchbanker > Neuer Vorschlag für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie – was ist das und wie verändert sie die Kreditmärkte?