Bonität plötzlich ungewiss? Darum lohnt es sich, seine Kreditwürdigkeit im Blick zu haben!

Bonität plötzlich ungewiss - Darum lohnt es sich, seine Kreditwürdigkeit im Blick zu haben

Wann immer man nach einem ordentlichen Vergleich einen Kredit beantragen möchte, rückt das Thema Kreditwürdigkeit und die eigene Bonität in den Fokus! Denn, egal wo man ein Darlehen beantragen möchte, jedes seriöse Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, zumindest eine einfache Bonitätsprüfung durchzuführen. Dabei greifen Kreditanbieter auf sogenannte Auskunftsdateien, wie zum Beispiel die SCHUFA, zurück!

Die gesammelten Daten der SCHUFA umfassen die jeweiligen Angaben zur Person, wie zum Beispiel den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und die aktuelle Wohnadresse, und darüber hinaus Informationen über die mit der Person verbundenen finanziellen Verträge. Zu diesen Daten gehören beispielsweise:

  • Die Anzahl von Bankkonten und Kreditkarten
  • Informationen zu bestehenden Krediten, inklusive Restlaufzeit und eventuellen Zahlungsschwierigkeiten
  • Angaben zu Ratenzahlungs- oder Leasingvereinbarungen, die der Konsumfinanzierung dienen
  • Daten zu Vollstreckungsmaßnahmen, wie gerichtlichen Mahnverfahren oder eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.

Dabei kann es sinnvoll sein, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft in Anspruch zu nehmen, um einen Überblick zu erhalten und die Richtigkeit der Daten zu überprüfen. Denn die persönliche Kreditwürdigkeit ist bei Themen, wie dem Hausbau, Immobilienkauf oder anderen größeren Finanzierungen, entscheidend und kann daher eine wichtige Bedeutung in unserem Leben einnehmen.

Ein Kreditinstitut kommt einer gesetzlich verpflichteten Sorgfaltspflicht nach, wenn es sich eine Auskunft über die Kreditwürdigkeit bei der SCHUFA einholt. Eine solche Bonitätsprüfung ist alleine noch kein Entscheid über einen Kreditantrag.

Wie man eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordert

Die SCHUFA dient dabei lediglich als Datenspeicher und ist nicht für die Erhebung oder Recherche von Informationen verantwortlich. Stattdessen erhält sie die meisten ihrer Daten von Vertragspartnern und steht ihren Partnern wiederum für Auskünfte über die Bonität einer Person zur Verfügung. 

Wie man eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordert

Aber was nicht alle wissen: Jede kreditfähigen Person in Deutschland hat auch das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft und noch bevor man sich für eine der vielen verschiedenen Darlehensarten entscheidet, kann man das Thema Bonität aktiv angehen! 

Das Recht auf Selbstauskunft

Das Recht auf Selbstauskunft bedeutet, es muss eine vollständige Kopie der Daten bereitgestellt werden, die nicht nur die Informationen selbst, sondern auch deren Ursprung enthält. Sie wird auf dem klassischen Postweg zugestellt, aber lässt sich online über die offizielle Homepage der SCHUFA bestellen. Hier werden auch kostenpflichtige Auskünfte angeboten, daher sollte man darauf achten, die richtige Datenkopie zu bestellen.

Die kostenlose Selbstauskunft heißt offiziell „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ und nur nach dieser Auskunft sollte man auf der Homepage der SCHUFA suchen – üblicherweise wird sie erst etwas weiter unten auf der Webseite aufgeführt. Da die Selbstauskunft vordergründig für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und sensible Daten enthält, sollte sie nicht an Dritte weitergegeben werden.

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Auskünften, die die SCHUFA zur Verfügung stellt. Zum einen gibt es die Selbstauskunft, die es dir ermöglicht, deine gespeicherten Daten abfragen, und zum anderen gibt es Bonitätsauskünfte, die von Vertragspartnern und z.B. Vermietern angefordert werden können.

Was steht drin und was sollte man überprüfen?

Wie zuvor erwähnt, kann es von Vorteil sein, sich die Selbstauskunft anzuschauen, um mögliche Fehler in den Daten schnell zu entdecken und die notwendigen Änderungen so bald wie möglich zu beantragen.

Bei den in der Datenkopie enthaltenen Informationen ist es wichtig, zu verstehen, woraus sich diese zusammensetzen, um diese gezielt zu überprüfen. Die Daten lassen sich folgendermaßen gruppieren: Die personenbezogenen Daten, der errechnete Basisscore der SCHUFA (der das persönliche Kreditrisiko für Dritte bewertet) und Werte, die an die SCHUFA durch Dritte übermittelt wurden und die sich in positive sowie negative Merkmale einteilen.

Nachdem man alle personenbezogenen Daten überprüft hat, sollte sich der nächste Blick vor allem auf die sogenannten Negativmerkmale, die der SCHUFA übermittelt wurden, richten. So lässt sich bei jedem Eintrag überprüfen, ob dieser überhaupt gerechtfertigt ist oder ob er, laut Löschfristen, eigentlich schon entfernt sein muss. 

Was tun, wenn Schufa-Daten falsch sind? Wie man Fehler in der Schufa korrigiert

Viele Korrekturen, wie zum Beispiel verjährte Einträge oder falsche Personendaten, kann die SCHUFA oft selbst erledigen. Bei Löschungen oder erheblichen Korrekturen kann man sich als Person direkt an das Unternehmen wenden, das die mutmaßlich falschen Daten an die SCHUFA übermittelt hat. Alternativ bietet der Privatkundenservice der SCHUFA auch an, solche Sachverhalte mit dem entsprechenden Vertragspartner, also dem besagten Unternehmen, zu klären. 

Eine schnellstmögliche, schriftliche Beschwerde an die SCHUFA direkt, mit einem entsprechenden Beweis, dass der beanstandete Eintrag falsch ist, kann dennoch oft einen Vorteil haben. Denn bereits durch den Vermerk zu einem negativen Eintrag, dass dieser bestritten wird, können diese Daten bis zur Klärung erst einmal gesperrt werden.

Andreas Linde
Von
Der Kreditexperte Andreas Linde ist seit 2014 in der Finanzbranche tätig. Auf Matchbanker schreibt er über Kredite, Refinanzierung, APR, Zinssätze und alles, was mit Finanzen zu tun hat.
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